Rechtsprechung
OLG München, 11.05.1992 - 4 UF 94/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umrechnungsfaktoren ; Ehezeitende; Sozialversicherungs-RechengrößenVO; Rechengrößenbekanntmachung; Fortführung; Durchschnittsentgelt; Dynamische Versorgungsanwartschaft ; Gesetzliche Rentenanwartschaft; Umrechnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1992, 957
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 07.10.1992 - XII ZB 58/91
Stichtag für die Zugrundelegung der Regelaltersrente nach neuen Rentenrecht bei …
Eine Ansicht stellt unter Berufung auf das Stichtagsprinzip des § 1587 Abs. 2 BGB für den Rechenvorgang in Übergangsfällen weiterhin auf die bisherigen, auf der Grundlage der alten rentenversicherungsrechtlichen Vorschriften über die Beitragsbemessung anhand von Durchschnittsentgelten und Beitragssatz ermittelten Rechengrößen ab (OLG München 4. Zivilsenat FamRZ 1992, 957; Klattenhoff FamRZ 1992, 896, 897; ders. in FuR 1992, 233 ff.). - OLG Frankfurt, 26.11.1992 - 4 UF 28/92
Versorgungsausgleich: Bewertung des Ehezeitanteils betrieblicher Altersversorgung …
Es war bislang in Rechtsprechung und Literatur streitig, welche Rechengrößen bei der Umrechnung statischer oder teildynamischer Anrechte aufgrund des Rentenreformgesetzes 1992 für diejenigen Fälle anzuwenden sind, bei denen das Ende der Ehezeit vor dem 1.1.1992 lag (vgl. zum Meinungsstand OLG München FamRZ 1992, 957; Klattenhof FamRZ 1992, 89 - für die Anwendung der alten Rechengrößen - OLG Celle FamRZ 1992, 959; Kemnade FamRZ - 1992, 283; Bergner NJW 1992, 479, 490; Glockner FamRZ 1992, 149 - für neu zu bildende Rechengrößen). - OLG Köln, 21.09.1992 - 26 UF 24/90
Anwartschaftsstadium; Leistungsstadium; Statisch; Volldynamisch
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 04.11.1992 - 1 UF 103/91
Beschwerde der Landesversicherungsanstalt für Angestellte gegen die gerichtliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Koblenz, 14.07.1992 - 11 UF 379/92
Versorgungsausgleich; Rechengrößen bei Ehezeitende vor dem 1. 1. 1992
Endet die Ehezeit vor dem 1.1.1992, so sind der Umrechnung einer statistischen Rentenanwartschaft in eine vergleichbare Regelaltersrente der gesetzlichen Rentenversicherung seit Inkrafttreten des SGB VI nicht mehr die bis zu diesem Zeitpunkt mitgeteilten, nach altem Rentenrecht ermittelten Rechengrößen zugrunde zu legen (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.5. 1992 - 6 UF 6/92 VA; ebenso OLG Zweibrücken, Beschl. v. 14.7. 1992 - 11 UF 379/92; vgl. auch OLG München FamRZ 1992, 957).